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Erdbestattungen
Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Erdgräber werden so gut wie auf jedem Friedhof als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Ein Wahlgrab wird z.B. häufig von Ehepaaren gewählt, da in diesem die Bestattung von mehreren Verstorbenen möglich ist. In einem Reihengrab ist es im Allgemeinen nicht möglich, beispielsweise neben seinem Ehepartner begraben zu werden, da diese Grabart nicht reserviert werden kann. Eine Verlängerung der Ruhezeit (in Berlin gesetzlich auf 20 Jahre festgelegt) ist ebenfalls nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und können verlängert werden.
Auf manchen Friedhöfen ist auch eine anonyme Erdbestattung möglich. Bei dieser Form der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung auf einem Gemeinschaftsgrab. Der Sarg wird auf einer dafür vorgesehenen anonymen Stelle beigesetzt und bekommt keine individuelle Kennzeichnung durch einen Grabstein oder Gedenkstein. Auf einigen Friedhöfen gibt es auch halbanonyme Einzelgrabstellen. Dort bietet sich für die Angehörigen die Möglichkeit, die Stelle mit einer beschrifteten Steinplatte zu versehen zu lassen.
Nachdem der Sarg eingelassen und das Grab geschlossen wurde, muss sich das Grab zwei bis sechs Monate setzen. Das bedeutet, dass sich das Erdreich verändert und sich somit der Sarg noch nicht in der endgültigen Position befindet. Dadurch kann auch noch kein Grabmal auf dem Grab platziert werden, da es passieren kann, dass dieses durch das absinkende Erdreich umfällt und Schaden nimmt. Daher sollten nach dem Ablauf der Beerdigung etwa drei bis sechs Monate vergehen, bis ein Grabstein aufgestellt werden kann.