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Feuerbestattungen
Die Feuerbestattung ist ebenfalls eine der ältesten Bestattungsarten der Welt. Sie wird in vielen Regionen praktiziert und wird immer häufiger gewählt. Hierbei wird der Leichnam eines Verstorbenen in einem Krematorium verbrannt. Die dabei entstehende Asche wird zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Wunsch der Bestattungsart - beigesetzt.
Für eine Feuerbestattung müssen aber auch bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt die Kremationsverfügung. Es können hierbei auch Ehepartner, Vater, Mutter, Tochter oder Sohn diese Erklärung, anstelle des Verstorbenen unterschreiben. Eine weitere Vorschrift ist, dass der Leichnam vor der Kremation ein zweites Mal ärztlich untersucht werden muss. Diese Maßnahme ist notwendig, um mögliche Fehler bei der ersten Untersuchung auszuschließen. Spätere Untersuchungen, etwa aufgrund kriminaltechnischer Zweifel, sind nach der Einäscherung unmöglich.
Da in Deutschland Sargpflicht besteht, wird der Leichnam in einem einfachen Kremierungssarg im Krematorium verbrannt. Damit die Asche auch eindeutig dem Verstorbenen zugeordnet werden kann, legt man dem Verbrennungssarg einen Schamottstein (feuerfester Stein) mit Nummer bei. Der Gesamteinäscherungsprozess dauert einschließlich Aschekühlung sowie Verschließen und Bereitstellung der Urne ca. vier Stunden. Nachdem die Asche ausgekühlt ist, füllt man sie in eine Aschekapsel.
Nach den in Deutschland geltenden Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer ist es nicht gestattet, sich die Asche eines Verstorbenen aushändigen zu lassen. In Deutschland gilt die sogenannte Beisetzungspflicht. Nach deutschem Recht darf ein Leichnam oder auch die Asche eines Verstorbenen nicht außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden. Man spricht hierbei vom Friedhofszwang. Ausnahmen bilden Seebestattungen, bei denen die Asche dem Meer übergeben wird, und Baumbestattungen, bei denen die Urne zum Beispiel in einem FriedWald® und RuheForst® beigesetzt werden darf.
Manche Formen der Naturbestattung, wie die Almwiesenbestattung oder die Luftbestattung, sind in Deutschland nicht erlaubt. Diese Regelung kann allerdings durch die Überführung des Leichnams oder der Asche des Verstorbenen ins Ausland umgangen werden, sofern dort keine Friedhofspflicht besteht. Die Schweiz und die Niederlande sind beispielsweise Länder, in denen ein sehr liberales Bestattungsrecht herrscht.
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